Kultusminister will Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte testen – binnen drei Jahren. GEW empört sich: „Spiel auf Zeit“
Sachsen will in den kommenden Jahren erproben, wie sich die Arbeitszeit von Lehrkräften elektronisch erfassen lässt. Ein Pilotprojekt soll an einigen Schulen getestet werden, kündigte Kultusminister Conrad Clemens (CDU) in Dresden an, wie die „Sächsische Zeitung“ berichtet. Noch vor der nächsten Landtagswahl – die allerdings erst im Herbst 2029 stattfindet – solle das Verfahren erprobt werden. Bislang gehören Lehrkräfte zu den wenigen Berufsgruppen, für die neben dem festen Stundenkontingent an der Schule bei Vor- und Nachbereitung Vertrauensarbeitszeit gilt.
Die Ankündigung folgt auf die Arbeitszeituntersuchung des Kultusministeriums, an der mehr als 4.000 Lehrkräfte und Schulleitungen teilgenommen hatten. Über ein Jahr hinweg wurde ihre Arbeitszeit erfasst, einschließlich der Ferien und Wochenenden. Das im vergangenen Herbst vorgestellten Ergebnisse lauteten: Vollzeitlehrkräfte seien im Jahresmittel im Großen und Ganzen nicht überlastet. Belastungsspitzen während der Schulwochen würden demnach durch unterrichtsfreie Zeiten ausgeglichen. Nur bei Lehrkräften in Teilzeit und bei Schulleitungen wurden systematische Überschreitungen der Arbeitszeit festgestellt. Allerdings: Die Arbeitszeit streut stark.
Die Studie ist allerdings umstritten. Lehrerverbände und Gewerkschaften kritisierten insbesondere die Methodik und warfen der Erhebung eine systematische Untererfassung der tatsächlichen Arbeitszeit vor. Studien aus anderen Bundesländern kommen zu deutlich anderen Ergebnissen. In Berlin etwa arbeiteten Lehrkräfte im Durchschnitt rund 100 Stunden pro Jahr mehr als gesetzlich vorgesehen, in Hamburg überschritt ein Viertel der Vollzeitlehrkräfte dauerhaft die gesetzliche Höchstarbeitszeit.
„Wir werden noch in diesem Jahr entscheiden, welche Maßnahmen daraus wir wann umsetzen werden“
Ein Expertengremium sollte aus der Studie Konsequenzen ableiten und hat nun Vorschläge vorgelegt. Einer davon ist die Einführung einer Arbeitszeiterfassung. Clemens erklärte, die Ergebnisse seien „nichts für die Schublade“. Wörtlich sagte er: „Wir werden noch in diesem Jahr entscheiden, welche Maßnahmen daraus wir wann umsetzen werden.“ Für die praktische Umsetzung setzt das Ministerium auch auf Erfahrungen aus Bremen, wo ein Pilotprojekt vorbereitet wird. Sachsen werde regelmäßig über den Fortgang informiert.
Hinzu kommt, dass der Freistaat mit dem elektronischen Personalmanagementsystem „ePM.SAX“ bereits eine technische Infrastruktur aufbaut, die perspektivisch auch eine Arbeitszeiterfassung ermöglichen soll. Nach dem Start in anderen Ressorts soll im Herbst das Kultusministerium folgen. Dort können dann unter anderem Dienstreisen beantragt, Krankmeldungen übermittelt und Arbeitszeiten dokumentiert werden.
Der Minister knüpft laut „Sächsischer Zeitung“ die Einführung allerdings an Bedingungen. Zum einen ist weiter offen, was im Lehrerberuf im Einzelnen als Arbeitszeit zählt. Gerade weil ein großer Teil der Arbeit nicht im Schulgebäude stattfindet, sondern in Vorbereitung, Korrektur, Kommunikation und pädagogischer Begleitung, ist die Abgrenzung kompliziert. Zum anderen will das Ministerium zunächst klären, ob die Lehrkräfte eine solche Erfassung überhaupt mittragen würden. Clemens sagte dazu: „Denn es gibt natürlich auch viele Lehrkräfte, die es gut finden, dass es diese Vertrauensarbeitszeit gibt.“
Genau an diesem Punkt setzt die Kritik der GEW Sachsen an. Die Gewerkschaft begrüßt zwar, dass der Minister mit den Betroffenen ins Gespräch kommen will. Sie dringt aber auf rasche Entscheidungen und konkrete Entlastungen. In einer Erklärung heißt es, die hohe Belastung der Lehrkräfte werde seit Jahren ignoriert. Die stellvertretende Landesvorsitzende Claudia Maaß wirft dem Ministerium deshalb vor, den Handlungsdruck erneut zu verschieben. Wörtlich erklärte sie: „Bis heute kommt das Kultusministerium seiner Aufgabe nicht nach, sondern spielt weiter auf Zeit.“
Maaß verweist darauf, dass die Belastung längst dokumentiert sei und die Empfehlungen des Expertengremiums nicht als unverbindlicher Maßnahmenkatalog behandelt werden dürften. „Für uns steht fest: Die Empfehlungen sind kein unverbindlicher Maßnahmenkatalog, sondern ein klarer Handlungsauftrag an Politik und Verwaltung“, sagte sie. Mit Blick auf die Beteiligung der Beschäftigten formulierte sie den Anspruch der Gewerkschaft noch schärfer: „Wir haben geliefert, jetzt muss das Kultusministerium endlich handeln und die Empfehlungen umsetzen. Wir sind zu sofortigen Gesprächen bereit. Das Verschieben entscheidender Entlastungsmaßnahmen in die Zukunft muss ein Ende haben!“
Tatsächlich nennt das Expertengremium weitere Punkte, die aus Sicht der Verbände nicht erst perspektivisch relevant sind: ein klarer Orientierungsrahmen für Aufgaben von Lehrkräften und Schulleitungen, Entlastungen für Klassenleitungen, Maßnahmen zur Verringerung der Belastung in der Oberstufe und eine stärkere Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an Schulleitungen. Die GEW fordert darüber hinaus eine konsequente Aufgabenkritik, verbindliche Entlastungsregelungen und zusätzliches Personal für schulische Zusatzaufgaben.
Clemens signalisiert zwar Offenheit für solche Schritte, bremst aber zugleich die Erwartungen. Mit Blick auf die seit langem geforderte Entlastung von Klassenleitungen durch Anrechnungsstunden sagte er: „Wir sind gerade in einer Phase, in der viel Unterricht ausfällt.“ Jede Stunde werde gebraucht. Perspektivisch sieht er Spielräume erst später: „Wir werden in einigen Jahren aber auch in eine Phase kommen, in der wir deutlich weniger Kinder haben: kleinere Schulen, kleinere Klassen.“ Dann sei die Klassenleiterstunde eine Option.
Offen ist demnach nicht mehr das „Ob“, sondern lediglich das „Wie“ der Umsetzung
Unabhängig von der politischen Debatte gilt die Rechtslage als weitgehend geklärt. Nach der Rechtsprechung von EuGH und Bundesarbeitsgericht besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits jetzt. Das Bundesarbeitsministerium bestätigte schriftlich, dass diese Verpflichtung für alle angestellten Lehrkräfte gilt; für verbeamtete Lehrkräfte sind die Länder in der Verantwortung. Offen ist demnach nicht mehr das „Ob“, sondern lediglich das „Wie“ der Umsetzung.
Wie eine solche Umsetzung aussehen kann, wird derzeit – wie von Clemens angesprochen – in Bremen erprobt. Dort läuft ein Pilotprojekt zur digitalen Arbeitszeiterfassung an Schulen, das ab dem Schuljahr 2026/27 auf ein ganzes Schuljahr ausgeweitet werden soll. Die Erfassung erfolgt per App, eine Präsenzpflicht im Schulgebäude ist damit nicht verbunden. Die gewonnenen Daten sollen langfristig in eine neue Lehrkräftearbeitszeit- und Dienstverordnung einfließen. News4teachers




